AGB

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Stand: August 2017

1. Geltung der Bedingungen

Unsere Lieferung erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen mit welchem sich der Käufer durch Annahme der Ware einverstanden erklärt. Es gelten nur unsere Verkaufs-, Lieferungs-und Zahlungsbedingungen. Durch einmalige Annahme erkennt der Käufer bei allen zukünftigen Lieferungen unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen stillschweigend an.Von unseren Bedingungen abweichende Regelungen sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung wirksam. Das Schweigen unsererseits bedeutet Ablehnung anderslautender Bedingungen. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

2. Preise

Die Preise verstehen sich ab hier, ausschließlich Verpackungs- und Versandkosten, Wertversicherung und der gesetzlichen MwSt. Das gleiche gilt auch bei vereinbarten Teillieferungen und Eilsendungen. Verpackungen und Versand erfolgen nach bestem Ermessen jedoch ohne Verbindlichkeiten für uns. Bei Auftragsannullierungen oder -reduzierungen werden bereits entstandene Kosten in Rechnung gestellt. Legierungs- und Rohstoffzuschläge werden nach den jeweils gültigen Tagessätzen berechnet.

3. Angebote

Bis zur Annahme eines Auftrages durch eine Auftragsbestätigung oder ab Lagerlieferung gilt unser Angebot als unverbindlich.

4. Lieferzeit

Wir sind bemüht, unsere Lieferzusage einzuhalten. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt den Betrieb des Lieferers verlassen hat. Die Lieferfristen sind annähernd, für ihre Einhaltung wird keine Verbindlichkeit übernommen; wird bei festen Terminen im Falle des Verzuges die gestellte und von uns anerkannte Nachfrist nicht eingehalten, so kann der Besteller zurücktreten. Schadensersatzansprüche, Vertragsstrafen usw. sind ausgeschlossen. Der Termin kann sich durch Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, wie z.B. in Fällen höherer Gewalt, Arbeitsausständen oder mangelhaftem Anliefern von Rohstoffen durch unsere Vorlieferanten verlängern. Falls derartige Fälle eintreten, erhält der Besteller rechtzeitig Nachricht. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter oder unmöglich gewordener Lieferung sind auch unter den Tatbestandsvoraussetzungen des § 326 BGB ausgeschlossen, soweit wir die Leistungsstörung nicht grob fahrlässig verursacht haben. Für durch Verschulden unserer Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen haben wir nicht einzustehen und behalten uns das Recht vor, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Bei Bestellungen auf Abruf gewähren wir, wenn nichts anderes vereinbart ist, eine Frist von 6 Monaten, vom Tage der Bestellung ab gerechnet. Ist die Annahmefrist abgelaufen, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Ware in Rechnung zu stellen oder die Bestellung zu streichen. Die Einhaltung genauer Stückzahlen ist in der Fabrikation nicht immer möglich; es sind in jedem Falle Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 20% der bestellten Menge zulässig.
Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleitungen und Anrechnung der Kosten jederzeit berechtigt.

5. Versand

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Auf dem Transport abhanden gekommene oder beschädigte Ware wird von uns nur aufgrund einer neuen Bestellung gegen Berechnung ersetzt. Beim Besteller eingehende Sendungen sind unverzüglich zu überprüfen und eventuelle Mängel binnen 8 Tagen an uns zu melden. Eine Transportversicherung wird nur auf Wunsch des Käufers und zu dessen Lasten abgeschlossen.

6. Zahlungsbedingungen

Unsere Zahlungsbedingungen lauten:10 Tage 2% Skonto oder 30 Tage netto.
Mindestrechnungswert EUR 40,00.
Für Instandsetzungsarbeiten, Reparaturen Lohnarbeiten und Entwicklungsarbeiten gilt: zahlbar sofort rein netto ohne Abzug. Dies gilt auch bei Teillieferungen.
Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Bei verspäteter Zahlung werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligem Bundesbankdiskontsatz berechnet.
Liegt unseres Erachtens eine Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Bestellers vor oderhält dieser bestimmte Zahlungstermine nicht ein, so ist die jeweilige Kaufpreisforderung, unabhängigvon Annahme von Wechseln, sofort zur Zahlung fällig.

Gleiches gilt bei Zahlungseinstellung durch den Besteller oder bei Beantragung des Konkursverfahrens über das Vermögen. Firmen, die uns unbekannt sind, bitten wir um Angabe von Referenzen, andernfalls behalten wir uns Lieferungen gegen Nachnahme oder Voreinsendungen des Betrages vor. Skonto wird nur dann gewährt, wenn sämtliche fälligen Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen und Leistungen erfüllt sind und die Zahlung pünktlich in Bar vorliegt oder unserem Konto gutgeschrieben ist. Bei bargeldloser Zahlung trägt der Käufer das Risiko des pünktlichen Zahlungseinganges.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum und erfolgt ausschließlich unter verlängertem Eigentumsvorbehalt.
Reparierte Werkzeuge, Maschinen, Geräte, etc. werden erst dann ausgeliefert, wenn die Reparaturkosten in voller Höhe netto bezahlt sind.
Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwertes bei uns. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser-und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
Außergewöhnliche Verfügungen, z.B. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen, sind nur mit unserer Zustimmung zulässig. Im Falle der Veräußerung der Waren gelten die gegen den weiteren Erwerber einstehenden Forderungen bis zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Käufers in der Höhe unserer Forderungen als an uns abgetreten.
Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
Die Geltendmachung des einfachen oder verlängerten Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

8. Muster , Zeichnungen

Für Unterlagen aller Art wie Muster, Zeichnungen, Entwürfe u.Ä. besteht Eigentums- und Urheberecht des Verkäufers. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nicht kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden.

9. Sonderanfertigungen

Bestellungen von Sonderanfertigungen können nicht annulliert werden. In Ausnahmefällen hat der Käufer sämtliche bisher entstandenen Material- und Bearbeitungskosten zu übernehmen.
Eine Mehr- oder Minderlieferung von 20% ist zulässig.

10. Datenverarbeitung

Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.

11. Mängelhaftung

Der Besteller hat unsere Ware unverzüglich sorgfältig zu untersuchen. Mängel, die hierbei erkennbar sind, müssen vom Besteller unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 10 Tagen nach Eingang der Ware, gerügt werden. Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Soweit die Mängelrüge berechtigt ist, verpflichten wir uns, nach unserer Wahl nachzubessern, neu zu liefern oder den Mindestwert zu ersetzen. Die Kosten für eine nicht ausdrücklich vereinbarte Mängelbeseitigung durch den Käufer oder Dritten werden nicht anerkannt.
Bei unberechtigten Mängelrügen trägt der Käufer die Kosten der Nachprüfung. Die Gewährleistungspflicht beträgt 6 Monate bei sachgemäßer Anwendung bzw. Lagerung.

12. Haftungsausschluss

Über diese bedingungsgemäß festgesetzten Ansprüche hinaus sind Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, also auch aus Verschulden bei Vertragsabschluss, schuldhafter Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung, insbesondere wegen Mängelfolgeschäden, ausgeschlossen, wenn uns kein grobes Verschulden zuzurechnen ist. Der Käufer ist nicht davon befreit, selbst die Eignung für die beabsichtigten Verwendungszwecke zu prüfen. Der Käufer hat die Validierung selbst zu überwachen.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Beiderseitiger Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für alle Vertragsverhältnisse ist der Sitz des Verkäufers Villingen-Schwenningen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.